Zahn-ABC

Teilkrone

Weist ein Zahn in Teilbereichen so starke Defekte auf, dass diese nicht mehr durch eine Füllung oder ein Inlay repariert werden können, und ist er andererseits in weiten Teilen aber noch nicht überkronungsbedürftig , so bietet sich als besonders zahnsubstanzschonende Versorgung eine Teilkrone an. Diese ist meist aus einer hochgoldhaltigen Metalllegierung, seltener aus Keramik, und findet meist Anwendung bei den großen Backenzähnen (Molaren). Im Bereich der ehemaligen kassenzahnärztlichen Vereinigung Freiburg (KZV) galt traditionell als Teilkrone, wenn wenigstens ein Zahnhöcker ersetzt wurde. Nach den neusten kassenrechtlichen Bestimmungen muss (so wie das im restlichen Teil Deutschlands nach Auskunft der KZV schon länger der Fall war) eine über Krankenkasse abgerechnete Teilkrone nun aber alle 4 oder 5 Höcker eines Zahnes ersetzen – eine unter Umständen unnötige und ungeheure Zerstörung! Trotzdem können Teilkronen auch noch nach bewährter Art und Weise gemacht werden, müssen aber dann abgedungen werden; d.h. der Patient muss den Differenzbetrag, der durch die bessere und teurere Ausführung (komplizierteres Beschleifen) entsteht, selbst zahlen.

A
Airflow®
Anästhesie

B
Betäubung
Boxerschutz
Bruxismus
Brücke

D
Dentin
Diastema

E
Endodontische Behandlung
Extraktion

F
Festsitzender Zahnersatz
Fissurenversiegelung
Fluoride
Füllung

G
Geschiebebrücke

H
Herausnehmbarer Zahnersatz

I
Implantate
Inlay

K
Karies
Keramik
Knirschen
Krone

M
Modellgussprothese
Mundhygiene
Mundschutz

P
Parodontitis
Parodontose
Plaque
Professionelle Zahnreinigung
Prophylaxe
Provisorische Prothese
Pulpa
Putzdefekte

S
Schmelz
Sportschutz
Stege

T
Teilkrone
Teilprothese
Teleskopkrone
Totalprothese

U
Unterfütterung

V
Vollkeramik

W
Weisheitszahn
Wurzelbehandlung
Wurzelspitzenresektion (WSR)

Z
Zahnbelag
Zahnschmelz
Zahnschmuck
Zahnstein
Zirkonoxidkeramik
Zyste